KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung

24.05.2016 | Verbraucherzentrale informiert über KfW-Förderprogramme 152 und 430.

 

Für energetische Sanierungen stehen in Deutschland umfangreiche öffentliche Förderprogramme zur Verfügung. Allerdings kostet eine Komplettsanierung viel Geld, das nicht alle Eigentümer investieren können oder wollen. Über die Einzelmaßnahmenförderung der KfW profitieren alle, die zunächst nur einzelne Bereiche energetisch sanieren möchten.


Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, die keine Komplettsanierung planen, sondern zunächst einzelne Maßnahmen umsetzen möchten, sind die KfW-Förderprogramme 152 und 430 interessant. Edeltraud Manz, Expertin der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Ravensburg, erläutert: „Diese Programme fördern bestimmte Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete entweder mit zinsgünstigen Krediten oder mit Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Energieeffizienz des Wohnraums über gesetzliche Anforderungen hinaus verbessert wird.“


Förderfähige Einzelmaßnahmen im Sinne der Programme sind die Dämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren, der Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage oder die Erneuerung und Optimierung einer Heizungsanlage. Hinzu kommen zwei Maßnahmenpakete: das Heizungspaket, das den Austausch der Heizungsanlage sowie die Optimierung des Wärmeverteilsystems umfasst, und das Lüftungspaket, das den Einbau oder die Erneuerung einer Lüftungsanlage mit mindestens einer Maßnahme für eine effizientere Gebäudehülle kombiniert, also zum Beispiel neuen Fenstern oder einer besseren Dämmung. 


„Mit den Krediten kann nicht nur die volle Höhe der Kosten finanziert werden, es muss auch lediglich die um einen 7,5-prozentigen Tilgungszuschuss reduzierte Kreditsumme zurückgezahlt werden. Wer lieber den Zuschuss wählt, erhält bei den Einzelmaßnahmen 10 Prozent der Kosten, bei den Maßnahmenpaketen sogar 15 Prozent“, erläutert Edeltraud Manz. Anerkannt werden bis zu 50.000 Euro je Wohnung. Unter Umständen bietet sich eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen an.


Um nicht den Überblick zu verlieren, rät Manz, frühzeitig vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen einen unabhängigen Energieberater hinzuzuziehen. So kann sichergestellt werden, dass die richtige Maßnahme ausgewählt und alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Bei allen Fragen zur energetischen Sanierung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. 


Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 76 47 070. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen

Merkblatt Energieeffizient Sanieren Zuschuss, KfW-Programm 430
Merkblatt Energieeffizient Sanieren Kredit, KfW-Programm 152
Anlage zu den Merkblättern

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