Parkregelung in der Unterstadt hat sich bewährt

16.08.2016 | Seit März 2015 gibt es in der Ravensburger Unterstadt geänderte Verkehrsregelungen.

 

Die Sanierung der Straßen und damit verbunden ein niveaugleicher Ausbau ohne Bordsteine haben ermöglicht, dass die Unterstadt flächendeckend als "Verkehrsberuhigter Bereich" beschildert werden konnte. Außerdem hat die städtische Verkehrsbehörde eine "Parkraumbewirtschaftungszone" eingeführt. Der Schilderwald konnte so erheblich verkleinert werden.


Weniger Schilder
Nur noch an den Zufahrten zur Unterstadt stehen große, deutliche Sammelverkehrsschilder. Die dortigen Parkregelungen sollte man sich genau merken, denn sie werden innerhalb der Parkraumzone nicht mehr wiederholt. In der Unterstadt war es damit möglich, insgesamt 70 Verkehrsschilder ersatzlos abzubauen. Das kommt auch der Optik des Quartiers sehr zugute.


Tagsüber öffentliches Parken - nachts Anwohnerparken

Die Parkregelung sieht folgendermaßen aus: nachts, von 20 Uhr bis 9 Uhr dürfen hier nur Anwohner mit dem entsprechenden Bewohner-Parkausweis parken, tagsüber von 9 Uhr bis 20 Uhr ist das Parken öffentlich, es ist aber ein Parkschein zu lösen.

Diese Informationen sind auch auf den Parkscheinautomaten nachzulesen. Das Ordnungsamt will die Autofahrer an die Parkregelungen erinnern, denn immer wieder wird bei Kontrollen behauptet, man habe die Schilder nicht gesehen.


Spezielle Parkplätze nur für Anwohner
Neben den bewirtschafteten Parkplätzen gibt es noch einige besondere Parkplätze, die nur dem Anwohnerparken gewidmet sind. Diese Parkplätze sind aber extra beschildert. Wichtig war, eine möglichst einfache Parkregelung zu finden, so dass jeder Verkehrsteilnehmer schnell erkennt, tagsüber muss bezahlt werden und nachts macht es keinen Sinn als Fremder in die Unterstadt hineinzufahren, weil es während der Nachtzeit dort keine allgemein nutzbaren Parkplätze gibt.


Verkehrsberuhigung und Schritttempo
Und welche Regelungen gelten im verkehrsberuhigten Bereich, der mittlerweile flächendeckend für die gesamte Altstadt angeordnet ist? Hier gilt Schritttempo für alle Verkehrsteilnehmer. Das ist mit vier bis sieben Stundenkilometer sehr langsam. Fußgänger, Kraftfahrer sowie Radfahrer sind gleichberechtigt, Geparkt werden darf nur in ausdrücklich hierfür gekennzeichneten Flächen. Dafür darf man überall, wo niemand behindert wird, zum Be- und Entladen oder zum Ein- und Aussteigen lassen anhalten.

Verkehrsberuhigter Bereich
Parken
 

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