Neue Masche bei Rechnungsstellung per E-Mail

29.08.2016 | Lassen Sie sich nicht täuschen, wenn es heißt: "Wir haben unsere Bankverbindung geändert."

 

Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben warnt vor einer neuen Betrugsmasche im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen. Mit der Täuschung „Wir haben unsere Bankverbindung geändert“ sollen hiesige Unternehmen veranlasst werden, den Betrag auf die Konten der Täter zu überweisen.
 

Eine Betrugsmasche, die im asiatischen Raum schon seit einiger Zeit bekannt ist, schlägt nun auch in Baden-Württemberg auf. „Bei diesem Täuschungsmanöver wird dem Opfer per E-Mail mitgeteilt, dass sich angeblich die Bankverbindung des Rechnungsstellers geändert hat. Bei einer Überweisung landet das Geld dann auf dem Konto des Betrügers“, erklärt Beate Bertran, Referentin für Wettbewerbs- und Gewerberecht der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK).
 
In Zeiten des elektronischen Zahlungsverkehrs werden Rechnungen in vielen Geschäftsbereichen nur noch elektronisch versandt. Diesen Umstand machen sich nun Kriminelle zunutze und schalten sich in den Nachrichtenaustausch zwischen Geschäftspartnern ein. Die Hacker gehen so weit, dass sie relevante E-Mails auf den beteiligten E-Mail-Servern abfangen und die Inhalte ganz oder teilweise verändern. Die Täter manipulieren dabei die Kommunikation langfristig, so dass der Betrug sogar bei Rückfragen per E-Mail unentdeckt bleibt. Ist die Täuschung beim Kunden erfolgreich, überweist dieser den offenen Rechnungsbetrag auf die angeblich geänderte Bankverbindung.
 
„Einige Betrüger schicken zusätzlich gefälschte Dokumente per Briefpost, um glaubwürdiger zu wirken. Prophylaktisch können die Unternehmen in ihren E-Mail-Signaturen darauf hinweisen, dass sie den Austausch ihrer Bankverbindung nicht per E-Mail mitteilen werden“, empfiehlt Bertran.
 
Die IHK rät den Unternehmen, Mitarbeiter zu sensibilisieren und elektronische Rechnungen auf die richtige Schreibweise des Absenders und der E-Mail-Domain zu prüfen. Bei Rückfragen sollte das Telefon als anderes Telekommunikationsmittel gewählt werden. Geeignete Maßnahmen sind auch, die Software auf dem neuesten Stand zu halten und möglichst die digitale Signatur beim Schriftwechsel zu nutzen. 
 
„Wenn Unternehmen in der Region betroffen sind oder weiterer Informationsbedarf besteht, dann können sich diese gerne an die Rechtsabteilung ihrer IHK wenden. Wir nehmen dann gegebenenfalls auch Kontakt mit dem Landeskriminalamt auf“, so Bertran (Kontakt: bertran@weingarten.ihk.de, Telefon 0751 409113).

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