29.08.2016 | Lassen Sie sich nicht täuschen, wenn es heißt: "Wir haben unsere Bankverbindung geändert."
Industrie-
und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben warnt vor einer neuen Betrugsmasche im Zusammenhang mit elektronischen Rechnungen. Mit der Täuschung
„Wir haben unsere Bankverbindung geändert“ sollen hiesige Unternehmen
veranlasst werden, den Betrag auf die Konten der Täter zu überweisen.
Eine Betrugsmasche, die im asiatischen Raum schon seit einiger Zeit bekannt
ist, schlägt nun auch in Baden-Württemberg auf. „Bei diesem Täuschungsmanöver
wird dem Opfer per E-Mail mitgeteilt, dass sich angeblich die Bankverbindung
des Rechnungsstellers geändert hat. Bei einer Überweisung landet das Geld dann
auf dem Konto des Betrügers“, erklärt Beate Bertran, Referentin für
Wettbewerbs- und Gewerberecht der Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben (IHK).
In Zeiten des elektronischen
Zahlungsverkehrs werden Rechnungen in vielen Geschäftsbereichen nur noch
elektronisch versandt. Diesen Umstand machen sich nun Kriminelle zunutze und
schalten sich in den Nachrichtenaustausch zwischen Geschäftspartnern ein. Die
Hacker gehen so weit, dass sie relevante E-Mails auf den beteiligten
E-Mail-Servern abfangen und die Inhalte ganz oder teilweise verändern. Die
Täter manipulieren dabei die Kommunikation langfristig, so dass der Betrug
sogar bei Rückfragen per E-Mail unentdeckt bleibt. Ist die Täuschung beim
Kunden erfolgreich, überweist dieser den offenen Rechnungsbetrag auf die
angeblich geänderte Bankverbindung.
„Einige
Betrüger schicken zusätzlich gefälschte Dokumente per Briefpost, um glaubwürdiger
zu wirken. Prophylaktisch können die Unternehmen in ihren E-Mail-Signaturen
darauf hinweisen, dass sie den Austausch ihrer Bankverbindung nicht per E-Mail
mitteilen werden“, empfiehlt Bertran.
Die IHK rät den Unternehmen,
Mitarbeiter zu sensibilisieren und elektronische Rechnungen auf die richtige
Schreibweise des Absenders und der E-Mail-Domain zu prüfen. Bei Rückfragen
sollte das Telefon als anderes Telekommunikationsmittel gewählt werden.
Geeignete Maßnahmen sind auch, die Software auf dem neuesten Stand zu halten
und möglichst die digitale Signatur beim Schriftwechsel zu nutzen.
„Wenn Unternehmen in der Region betroffen sind
oder weiterer Informationsbedarf besteht, dann können sich diese gerne an die
Rechtsabteilung ihrer IHK wenden. Wir nehmen dann gegebenenfalls auch Kontakt
mit dem Landeskriminalamt auf“, so Bertran (Kontakt: bertran@weingarten.ihk.de,
Telefon 0751 409113).