Verkehrsberuhigung in der Oberstadt

25.08.2015 | Aber wer weiß, welche Regeln in diesem Bereich gelten?

 

Verkehrsberuhigter Bereich

Seit einigen Wochen ist in der gesamten Oberstadt ein so genannter "Verkehrsberuhigter Bereich" eingerichtet. Abgebildet sind auf dem blauen Schild ein Fußgänger, ein Kind, das einem Ball hinterher rennt, er, ein Haus am Straßenrand und ein Auto. Was bedeutet dieses Verkehrszeichen für die Verkehrsteilnehmer? Die Ravensburger Stadtverwaltung gibt hier einen Überblick darüber, was die Straßenverkehrsordnung zu diesem Schild vorgibt.
 

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite nutzen.
  • Autofahrer und Radfahrer dürfen dort deshalb nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Das ist sehr langsam: Laut Rechtsprechung nur vier bis sieben Stundenkilometer.
  • Fußgänger und Fahrzeugführer sind gleichberechtigt – man nimmt gegenseitig Rücksicht und behindert den anderen nicht unnötig.
  • Parken ist außerhalb der extra dafür gekennzeichneten Flächen nicht erlaubt, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
  • Innerhalb des Verkehrsberuhigten Bereichs und sogar in Kreuzungsbereichen mit Fußgängerzonen gilt "rechts vor links".
  • Wer den Verkehrsberuhigten Bereich verlässt und in eine "normale" Straße einfährt, muss Vorfahrt gewähren – die Regel "rechts vor links" gilt in diesem Fall nicht.

Der Betriebshof hängt in diesen Tagen in der Burgstraße Geschwindigkeitsanzeigegeräte, sogenannte Smilies auf. Damit sollen die Verkehrsteilnehmer auf das neue Tempo sensibilisiert werden. Hält man sich an die zulässige Schrittgeschwindigkeit, wird man auch mit einem lachenden Gesicht belohnt.

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