20.07.2015 | Nach dem Verwaltungsgerichtsurteil prüft die Stadt eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Im Rechtsstreit um die geplante Mobilfunkanlage in der Weststadt ist die Stadt Ravensburg in zweiter Instanz unterlegen. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat nach einer vorausgehenden Ortsbesichtigung geurteilt, dass der Deutschen Telekom eine Befreiung vom Bebauungsplan für den Bau einer rund 30 Meter hohen Sende- und Empfangsstation für Mobilfunk mit Antennen zu erteilen sei.
Bereits im Jahr 2010 hat die DFMG Deutsche Funkturm GmbH Stuttgart den Bau eines Mobilfunkmastens auf dem Grundstück der Deutsche Telekom in der Ravensburger Weststadt beantragt. Die Stadt hatte die Baugenehmigung versagt, das Regierungspräsidium Tübingen als Rechtsaufsichtbehörde war der baurechtlichen Argumentation der Stadt gegen diese Mobilfunkanlage im Rahmen des Widerspruchsverfahrens gefolgt.
Dagegen klagte die DFMG 2011 beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, diesen Prozess gewann die Stadt Ravensburg. Dagegen war die DFMG beim VGH Mannheim in Berufung gegangen und hat nun Recht bekommen. Der VGH hat zu seinem Urteil keine Revision zugelassen. Die Stadt Ravensburg prüft nun, ob sie eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen wird.
Urteil und Niederschrift
über die geplante Sende- und Empfangsstation für Mobilfunk in der Ravensburger Weststadt im Wortlaut: