Straßenmusiker müssen einige Vorschriften beachten

14.04.2015 | Seit 7. April 2015 gelten neue Richtlinien zur Straßenmusik in Ravensburg.

 

Straßenmusik ist zwar häufig eine Bereicherung in der Innenstadt, manche fühlen sich jedoch von ihr belästigt. Deshalb gelten seit 7. April 2015 neue Richtlinien zur Straßenmusik in Ravensburg.

Straßenmusiker in Ravensburg brauchen eine Spielerlaubnis, die sie beim Ordnungsamt für fünf Euro beantragen müssen. Pro Tag erhalten sie maximal vier Spielerlaubnisse, pro Monat maximal acht.


Straßenmusiker dürfen nur werktags von 9 bis 20 Uhr spielen, nicht jedoch an Sonn- und Feiertagen. Maximal vier Musiker pro Gruppe sind erlaubt. Mit lauten Instrumenten wie Rhythmus- und Blechblasinstrumente oder Dudelsäcke dürfen sie nur im Einzelfall spielen, grundsätzlich aber ohne Verstärker- oder Lautsprecheranlagen.


Die Ravensburger Innenstadt ist in acht Spielzonen eingeteilt. Pro Zone darf immer nur ein Straßenmusikant spielen. Jede halbe Stunde muss er in eine andere Spielzone wechseln.


Mehr Informationen dazu finen Sie in den "Richtlinien Straßenmusik" (S-6-06a) unter

Stadtrecht 

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