20.01.2015 | Eintittsalter wird gesenkt: Mit zehn Jahren zur Jugendfeuerwehr, mit 17 Jahren zur Einsatzabteilung.
Die Feuerwehr braucht Nachwuchs. Deshalb hat der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am 19. Januar 2015 einer Änderung der Feuerwehrsatzung zugestimmt.
Bereits seit Herbst 2014 dürfen Kinder schon ab zehn Jahren in die Jugendfeuerwehr eintreten. Davor galt ein Aufnahmealter von mindestens von zwölf Jahren.
Die neue Feuerwehrsatzung sieht vor, dass Jugendliche künftig schon ab 17 Jahren in die Einsatzabteilung wechseln können. Grundlage für den Einsatzdienst ist die Teilnahme an dem Grundlehrgang "Truppmann" und "Sprechfunker". Diese Lehrgänge sollen die jungen Leute nach der neuen Satzung schon zwischen dem 17. und dem 18. Lebensjahr absolvieren können, so dass sie dann im Alter von 18 Jahren bereits am Einsatzdienst teilnehmen können.
Der Feuerwehrausschuss hat dieser Satzungsänderung einstimmig zugestimmt.
Der Änderung der Feuerwehrsatzung müssen noch die Ortschaftsräte und der Gemeinderat zustimmen.
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