Erörterung zur Gewerbesteuer der WGV-Holding

11.08.2014 | Das Finanzgericht Stuttgart möchte noch offene Fragen hinsichtlich der Gewerbesteuer der WGV-Holding klären.

 

Am Freitag fand vor dem Finanzgericht Stuttgart ein Erörtungstermin zur Klage der Stadt Stuttgart gegen die Finanzverwaltung des Landes statt. Stuttgart fordert die gesamte Gewerbesteuer der in Ravensburg ansässigen WGV-Holding, das zuständige Finanzamt spricht diese Steuer im vollem Umfang der Stadt Ravensburg zu. Betriebsprüfungen des Finanzamts und Fachgutachten hatten die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise bestätigt, Ravensburg sieht sich deshalb im Recht.


In einem ersten nichtöffentlichen Erörterungstermin, zu dem die Stadt Ravensburg als Verfahrensbeteiligte eingeladen war, ging es um Verfahrens- und Sachverhaltsfragen. Erst nachdem die noch offenen Fragen geklärt sind, macht eine mündliche Verhandlung aus Sicht des Gerichts Sinn, schreibt die Stadt Ravensburg in einer Pressemitteilung.


Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp zeigte sich nach der Erörterung zuversichtlich, dass der Fall nun zügig entschieden werden kann: "Es wurde in angenehmer Atmosphäre lediglich über Verfahrensfragen und noch offene Sachverhaltsfragen gesprochen. Das Gericht sieht einen weiteren Aufklärungsbedarf, bevor es zu einer mündlichen Verhandlung kommen kann". Ob es letztlich zu einer Art Vergleich kommt, ist laut Rapp völlig offen. "Wir haben immer gesagt, dass für so einen Fall die Vergangenheit ruhen muss und es keinen größeren Verzicht Ravensburgs für die Zukunft geben kann. Dabei bleibt die Stadt Ravensburg."

Suche

Teilen
Newsletter der Stadt Ravensburg
Sie wollen regelmäßig per E-Mail informiert werden?
Dann melden Sie sich für die kostenlosen Newsletter der Stadt Ravensburg an.
Newsletter abonnieren
Folgen Sie uns

Datenschutzhinweis

Diese Webseite verwendet das Webanalysetool Matomo für die Auswertung anonymer Informationen der Besucher. Datenschutzinformationen