24.07.2014 | Zahlreiche Anträge im Fahrerlaubnisrecht können bis auf wenige Ausnahmen auch in Rathäusern gestellt werden.
Zahlreiche Anträge im Fahrerlaubnisrecht können bis auf wenige Ausnahmen auch in den Bürgermeisterämtern bzw. Rathäusern der jeweiligen Heimatgemeinde gestellt werden. Nicht beantragt werden können dort der internationale Führerschein und ein Ersatzführerschein, informiert das Landratsamt Ravensburg.
Bürger der Stadt Ravensburg müssen ihren Führerscheinantrag für die Erst- und Neuerteilung sowie auch zur Umschreibung und Erweiterung bei der Stadtverwaltung im Bürgeramt abgeben werden. Ebenfalls können auch die Umtauschanträge für den EU-Führerschein im Bürgeramt der Stadtverwaltung abgeben werden. Nach dem Datenabgleich mit dem Einwohnerwesen werden die Anträge an das Landratsamt zur weiteren Bearbeitung geschickt.
Mehr Informationen und Öffntungszeiten des Bürgeramts: