Erdbestattung in Tüchern jetzt möglich

04.11.2014 | Auch auf den Ravensburger Friedhöfen ist es jetzt möglich, in Tüchern bestattet zu werden.

 

Dies hat der Gemeinderat am Montag, 3. November 2014 beschlossen.


Hintergrund ist das Bestattungsgesetz für Baden-Württemberg vom 1. April 2014. So heißt der neue Passus in der Friedhofsordnung der Stadt Ravensburg:


"In den Fällen, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht, können
die Verstorbenen in Tüchern erdbestattet werden, sofern keine gesundheitlichen Gefahren zu befürchten sind. Für den Transport Verstorbener bis zur Grabstätte sind geschlossene Särge zu verwenden."


Auch die Gebühren für Rasengräber werden nun in der Bestattungsgebührensatzung ergänzt.


Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bürgerinformationssystem

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