Hinweise des Veterinäramtes an alle Halter von Equiden

16.04.2014 | Wer Pferde, Esel oder andere Einhufer (Equiden) hält, muss sich nach § 26 Viehverkehrsverordnung (VVVO) beim Landratsamt - Veterinäramt - als Tierhalter registrieren lassen.

 

Obwohl seit 1. Juli 2009 alle Equiden mit einem elektronischen Transponder gekennzeichnet sein müssen und beim Transport ein Equidenpass als Identifizierungsdokument mitzuführen ist, stellt das Veterinäramt immer noch Verstöße gegen diese Bestimmungen fest. Verantwortlich für die Registrierung ist der Tierhalter.

Er darf einen Einhufer in seinen Bestand nur übernehmen, wenn das Tier einen Equidenpass besitzt. Am Ende eines Tierlebens muss der Equidenpass zum Schlachthof bzw. bei verendeten Tieren der Tierkörperbeseitigungsanstalt mitgegeben werden. 

Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landesverbands für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht Baden-Württemberg (LKV) unter http://www.lkvbw.de/pferde_kenn.html oder beim Landratsamt Ravensburg, Veterinäramt, unter Tel. 0751 85-5410.

 

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